Lt. gesetzlicher Vorschrift müssen Brand- und Rauchschutztüren 1 x jährlich geprüft, und gewartet werden. Nach erfolgreicher Prüfung erhält jedes Element eine Prüfplakette und ein Prüfzertifikat.
Ist im Brand- oder Schadensfall dies nicht nachzuweisen, erlischt der Versicherungsschutz des durch die Brand- und Rauchschutztüre abgeschirmten Gebäudebereiches.