Prüfung von Brand- und Rauchschutztüren

Lt. gesetzlicher Vorschrift müssen Brand- und Rauchschutztüren 1 x jährlich geprüft, und gewartet werden. Nach erfolgreicher Prüfung erhält jedes Element eine Prüfplakette und ein Prüfzertifikat.

Ist im Brand- oder Schadensfall dies nicht nachzuweisen, erlischt der Versicherungsschutz des durch die Brand- und Rauchschutztüre abgeschirmten Gebäudebereiches. 

 

Wir erstellen Ihnen gern ein Angebot für die jährlichen Prüf- und Wartungsarbeiten

Sachkundenachweis von Brand- und Rauchschutztüren
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Prüfung von Brand- und Rauchschutztüren
Prüfungsintervall 1 x jährlich
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Wartung von Brand- und Rauchschutztüren
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